Handynutzung


Die Nutzung digitaler Endgeräte – allen voran der Handys, iPads u.ä. – bedarf an der Jakob-Kaiser-Realschule Hammelburg einer definierten Neuordnung.


Nutzung digitaler Endgeräte


Handys und andere digitale Endgeräte dürfen an unserer Schule nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten des Schulgeländes benutzt werden. Dabei ist immer darauf zu achten, dass andere Personen nicht gestört werden oder deren Daten missbraucht werden. Eine Verwendung im Unterricht ist mit Erlaubnis der Lehrkraft immer möglich. Auch für die private Verwendung von Mobiltelefonen kann jede Lehrkraft zeitlich begrenzte Ausnahmeregelungen erlauben.


1.    Ort und Zeit für private Handynutzung

 

1.1    Handys dürfen von 13.00 bis 13.30 Uhr auf den Pausenhöfen verwendet werden. Die Verwendung im Schulgebäude ist zu jeder Zeit untersagt.
1.2    Zu allen anderen Zeiten müssen die Handys und sonstige digitalen Geräte auf dem gesamten Schulgelände abgeschaltet sein.
1.3    Wenn Kinder ihre Eltern (und umgekehrt) in Notfällen dringend erreichen müssen, hat dies nicht über Mobiltelefon zu geschehen, sondern wie bisher über das Sekretariat.

 

2.    Art der Nutzung

 

2.1    Auf dem Schulgelände dürfen weder Bilder noch Ton- oder Videoaufnahmen gemacht werden.
2.2    Alle Anwendungen, die Töne erzeugen (Musik, Videos, Spiele,…), dürfen nur mit Kopfhörer genutzt werden.
2.3    Die Nutzung und Weitergabe jugendgefährdender Inhalte (Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen, Spiele) ist verboten. Dazu zählt auch die Nutzung durch Herumzeigen der Inhalte auf dem eigenen Handy.
2.4    Die Nutzung der Mobiltelefone u.ä. Geräte zum Spielen kann untersagt werden.


3.    Sonstiges

 

3.1    Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte Geräte.
3.2    Sollte ein Schüler das Handy eines Mitschülers beschädigen, ist der Sachschaden zwischen den Eltern zu klären.
3.3    Jede Form von Mobbing, insbesondere Cybermobbing, ist untersagt.
3.4    Alle in dieser Nutzungsordnung aufgestellten Regelungen gelten auch für die Benutzung anderer digitaler Geräte.
3.5    Spielkonsolen jeder Art (z.B. PSP, Nintendo Switch) sind verboten.
3.6    Während der schriftlichen Leistungsnachweise gelten alle mobilen Endgeräte am Körper als Unterschleif. (=Note 6)
3.7    Die Zeiten in der Offenen Ganztagsschule gelten als Unterricht, somit ist das Handy dort nicht erlaubt. Ausnahmen können die Mitarbeiter der OGS treffen.


4.    Verstoß gegen die Nutzungsordnung (BayEUG Art. 56/Abs. 5)

 

4.1    Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Nutzungsordnung wird Schülern das Mobiltelefon abgenommen und bis zum Ende des nächsten Schultages einbehalten. Die SIM-Karte wird in dieser Zeit nicht herausgegeben.
4.2    Einbezogene Geräte können von den Schülern nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern wieder im Sekretariat abgeholt werden.
4.3    Verstöße, die die Persönlichkeitsrechte anderer Personen verletzen (Aufnehmen von Bildern, Videos o.ä.), werden mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes belegt. Dies beginnt mit einem Verweis und kann in extremen Fällen wie Cybermobbing bis zum Schulausschluss führen.
4.4    Bei Rechtsverstößen (z.B. Cybermobbing, Verbreitung extremistischer Inhalte, …) wird die Polizei informiert.

 

Diese Handynutzungsordnung tritt als Ergänzung zur Hausordnung ab Montag, den 26.10.2020 in Kraft.

 

Handynutzungsplan 22.10.2020